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Moos
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- 04.02.2012
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Tag Leute,
schon seit dem letzen Sommer sind mein Fahrrad und ich auch im Dunkeln ohne Licht und nur mit der Straßenbeleuchtung unterwegs. Das hat mir voll gereicht. Doch die Polizei fand das gar nicht gut. Es gab eine Verwarnung für mich wegen der Beleuchtungspflicht für Fahrräder bei Dunkelheit. Aus einem Computer Forum habe ich nun einen Rat für gute Lichter bekommen und die auch gleich gekauft. Aber die Blinkfunktion darf ich wohl nicht einsetzen, denn nur eine gleichmäßige Beleuchtung sei erlaubt. Kennt ihr euch da aus? Und was für Regelungen gelten für beleuchtete Stirnbänder? Ich meine, dass die Blinken dürfen, oder?
Ciao Leute
schon seit dem letzen Sommer sind mein Fahrrad und ich auch im Dunkeln ohne Licht und nur mit der Straßenbeleuchtung unterwegs. Das hat mir voll gereicht. Doch die Polizei fand das gar nicht gut. Es gab eine Verwarnung für mich wegen der Beleuchtungspflicht für Fahrräder bei Dunkelheit. Aus einem Computer Forum habe ich nun einen Rat für gute Lichter bekommen und die auch gleich gekauft. Aber die Blinkfunktion darf ich wohl nicht einsetzen, denn nur eine gleichmäßige Beleuchtung sei erlaubt. Kennt ihr euch da aus? Und was für Regelungen gelten für beleuchtete Stirnbänder? Ich meine, dass die Blinken dürfen, oder?
Ciao Leute
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