Tieferlegung wie tief darf man???????

Diskutiere Tieferlegung wie tief darf man??????? im TÜV Forum Forum im Bereich Herstellerübergeifend; in münchen bist du den bullen ausgeliefert wenn die meinen es passt was nicht am auto ist es weg auf der verwahrstelle und die zerlegen den...
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bigfoot

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in münchen bist du den bullen ausgeliefert wenn die meinen es passt was nicht am auto ist es weg auf der verwahrstelle und die zerlegen den kübel so lange bis sie was finden und dann zahlst du und das nicht zu knapp
 
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bigfoot

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da fällt mir noch ein einem freun von mir haben sie mitten auf dem mittleren ring in münchen den honda abgenommen weil der auspuff zu laut war NOOR sag ich ich hoffe ihr wisst was das ist ?????
wers nicht weiß sehr laut sehr sehr laut tja die haben nix gefunden aber er hat dann eine strafe zahlen müssen weil die falschen lampen vorne eingebaut waren das kostete ca 1500 euro und er hat das auto auf dem anhänger holen müssen

lustig oder
 
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MatzeGolf2

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sorry wenn dich net auskenst dann las bitte doofe sprüche
der evo 5 hat einen alu spoiler nur die halterungen seitlich sind aus abs
und nicht aus gfk


PS: ich arbeite bei mitsu also bitte
 
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MatzeGolf2

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sorry war net so böse gemeint nur wenn du dich net auskennst las solche antworten plz

ich bin grad am schaun ich hab hier ein bild aber da erkennst den alu net richtig hmm soll ichs dir schicken das dich selber überzeugen kannst




ps der alu war beim evo 6 das letzte mal verbaut
 
G

GiZzMo

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Jungs reist euch bitte nen bissel am Riemen. Wir wollen doch net das der böse Admin den Thread schließt!!!??? Bilder kann man ohne weiteres auch mal posten.

@bigfoot LOL typisch Honda Fahrer. wenns da net röhrt.
 
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RedWraith

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also meiner meinung nach muss vorne die lichtaustrittskante 50cm überm boden liegen, das nummernschild hat sowohl vorne als auch hinten ne mindesthöhe, solange die nicht unterschritten wird, kannste die karre so tief machen wie du magst ;)

bei autos vor dem bj 88 greift das allerdings nicht, da kann die lichtaustrittskante auch unter 50cm sein, gesetz trat da scheinbar erst in kraft. und bevor jemand motzt, porsche und co. haben sondergenehmigungen und machen schätzungsweise lichttechnische gutachten und blabla wegen der höhe :)
 
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MatzeGolf2

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Hallo Herr Pister,

die Tieferlegung kann nur mit allen anderen Maßnahmen -insbesondere mit den Felgen/der Bereifung- beurteilt werden. Insbesondere die Kontaktmöglichkeit mit der Karosserie/Kotflügel ist besonders zu beachten. Ob die Tieferlegung im Einzelfall gerade noch zulässig oder bereits schon unzulässig ist, kann deshalb verbindlich nur ein Sachverständiger bei einer Überwachungsorganisation wie z.B. TÜV, DEKRA usw. feststellen.

Beleuchtungen an Fahrzeugen sind mit ganz wenigen Ausnahmen immer bauartzulassungspflichtig. Hierbei kommt es auf den Einbau und nicht auf ein Einschalten nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an. Sollte die Unterbodenbeleuchtung keiner zugelassenen Bauart entsprechen und insbesondere das äußere Erscheinungsbild maßgeblich verändern, erlischt die Betriebserlaubnis. In jedem Fall liegt eine unvorschriftsmäßige Beleuchtung vor.

mfg

PHK Frank Matz
c/o Regierungspräsidium Freiburg
Landespolizeidirektion
Bissierstraße 1 - 79114 Freiburg i. B.
 
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MatzeGolf2

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wie gesagt ich hab mal ein paar kontakte spielen lassen

und werde schaun nach genaueren angaben
 
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snoopy1202

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Sorry, aber mir kommts kotzen. Matze was willst du damit eigentlich bezwecken? Den großen Matz raushängen lassen, nur weil du meinst was zu wissen, was andere ned wissen? Und dabei merkst du nichtmal wie peinlich das ist.
Ist mir schon im anderen Forum aufgefallen das du es gerade genießt anderen Leuten solchen Müll unter die Nase zu binden und damit für Gesprächsstoff zu sorgen.

Komisch aber, das anscheinend nur DU dich damit auskennst und sämtliche Foren im www absolut keine Ahnung davon haben, sowie die Polizei alles hirnverbrannte Blödmänner sind die sich absolut ned auskennen und die Tuningfraktion nur schikanieren wollen, das was irgendwelche Kumpels rumprollen Gesetz ist und überhaupt keiner ausser DU den Durchblick hat.

X(

Es gibt geregelte Mindesthöhen welche auch in der Stvzo festgehalten sind!

so z.B. die bereits angesprochenen Kennzeichenhöhen und Nebelscheinwerfer/Zusatzscheinwerferhöhen

Zum Thema Lichtaustrittskante: Sind 50cm bis Oberkante Fahrbahn und kann unter §50 der Stvzo nachgelesen werden

Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Und wie bereits erwähnt wurde, gilt das für Fahrzeuge die jünger sind als Bj 88.
Bis Baujahr 88 darf diese Mindesthöhe unterschritten werden und für Fahrzeuge die nach 88 gebaut worden gilt 50cm!

So und jetzt frag ich mich WER hier nen Scheiss erzählt und keine Ahnung hat X(
Und was aus deiner Email hervorgehen soll, kapier ich irgendwie absolut ned.
Das die Tieferlegung mit der Karosse und der Bereifung harmonieren muss, ist ja wohl klar.
Und dieser Satz
Ob die Tieferlegung im Einzelfall gerade noch zulässig oder bereits schon unzulässig ist, kann deshalb verbindlich nur ein Sachverständiger bei einer Überwachungsorganisation wie z.B. TÜV, DEKRA usw. feststellen.
bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf die Mindesthöhe.

Und wenn du heute ein Fahrwerk kaufst, dann sind die Mindesthöhen (7cm zu flexiblen Bauteilen und 11cm zu festen Bauteilen inkl. der 50cm Lichtaustrittskante) meist als Auflage für eine Eintragung vorhanden.

Weißt du, ich finds ja echt mega peinlich. Machst hier nen Thread auf so nach dem Motto "hähä........ich weiß was was ihr ned wißt. ällerbätsch* und dann schmeißt mit so nem Dünnschiss um dich.

Bevor du dir das nächste Mal die Mühe machst Emails zu schreiben und dir dann aus irgendwelchen Emails das rausliest was gar ned vorhanden ist und was du eigentlich hören willst, nimm dir lieber die Zeit und guck in die Stvzo.
Oder noch besser..............vielleicht solltest einfach verstehen was dort geschrieben wird.

So..........sorry, aber das mußte jetzt raus. Bei so nem Rotz platzt mir nämlich der Arsch! X(
 
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RedWraith

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danke snoopy, wenigstens eine die mich bestätigt ;)
 
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Tieferlegung wie tief darf man???????

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