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Tieferlegung wie tief darf man???????
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<p>[QUOTE="snoopy1202, post: 23420, member: 5587"]</p><p>Sorry, aber mir kommts kotzen. Matze was willst du damit eigentlich bezwecken? Den großen Matz raushängen lassen, nur weil du meinst was zu wissen, was andere ned wissen? Und dabei merkst du nichtmal wie peinlich das ist.</p><p>Ist mir schon im anderen Forum aufgefallen das du es gerade genießt anderen Leuten solchen Müll unter die Nase zu binden und damit für Gesprächsstoff zu sorgen.</p><p></p><p>Komisch aber, das anscheinend nur DU dich damit auskennst und sämtliche Foren im www absolut keine Ahnung davon haben, sowie die Polizei alles hirnverbrannte Blödmänner sind die sich absolut ned auskennen und die Tuningfraktion nur schikanieren wollen, das was irgendwelche Kumpels rumprollen Gesetz ist und überhaupt keiner ausser DU den Durchblick hat.</p><p></p><p>X(</p><p></p><p>Es gibt geregelte Mindesthöhen welche auch in der Stvzo festgehalten sind! </p><p></p><p>so z.B. die bereits angesprochenen Kennzeichenhöhen und Nebelscheinwerfer/Zusatzscheinwerferhöhen</p><p></p><p>Zum Thema Lichtaustrittskante: Sind 50cm bis Oberkante Fahrbahn und kann unter §50 der Stvzo nachgelesen werden</p><p></p><p></p><p>Und wie bereits erwähnt wurde, gilt das für Fahrzeuge die jünger sind als Bj 88. </p><p>Bis Baujahr 88 darf diese Mindesthöhe unterschritten werden und für Fahrzeuge die nach 88 gebaut worden gilt 50cm!</p><p></p><p>So und jetzt frag ich mich WER hier nen Scheiss erzählt und keine Ahnung hat X(</p><p>Und was aus deiner Email hervorgehen soll, kapier ich irgendwie absolut ned. </p><p>Das die Tieferlegung mit der Karosse und der Bereifung harmonieren muss, ist ja wohl klar. </p><p>Und dieser Satz</p><p>bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf die Mindesthöhe. </p><p></p><p>Und wenn du heute ein Fahrwerk kaufst, dann sind die Mindesthöhen (7cm zu flexiblen Bauteilen und 11cm zu festen Bauteilen inkl. der 50cm Lichtaustrittskante) meist als Auflage für eine Eintragung vorhanden.</p><p></p><p>Weißt du, ich finds ja echt mega peinlich. Machst hier nen Thread auf so nach dem Motto "hähä........ich weiß was was ihr ned wißt. ällerbätsch* und dann schmeißt mit so nem Dünnschiss um dich. </p><p></p><p>Bevor du dir das nächste Mal die Mühe machst Emails zu schreiben und dir dann aus irgendwelchen Emails das rausliest was gar ned vorhanden ist und was du eigentlich hören willst, nimm dir lieber die Zeit und guck in die Stvzo. </p><p>Oder noch besser..............vielleicht solltest einfach verstehen was dort geschrieben wird.</p><p></p><p>So..........sorry, aber das mußte jetzt raus. Bei so nem Rotz platzt mir nämlich der Arsch! X(</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="snoopy1202, post: 23420, member: 5587"] Sorry, aber mir kommts kotzen. Matze was willst du damit eigentlich bezwecken? Den großen Matz raushängen lassen, nur weil du meinst was zu wissen, was andere ned wissen? Und dabei merkst du nichtmal wie peinlich das ist. Ist mir schon im anderen Forum aufgefallen das du es gerade genießt anderen Leuten solchen Müll unter die Nase zu binden und damit für Gesprächsstoff zu sorgen. Komisch aber, das anscheinend nur DU dich damit auskennst und sämtliche Foren im www absolut keine Ahnung davon haben, sowie die Polizei alles hirnverbrannte Blödmänner sind die sich absolut ned auskennen und die Tuningfraktion nur schikanieren wollen, das was irgendwelche Kumpels rumprollen Gesetz ist und überhaupt keiner ausser DU den Durchblick hat. X( Es gibt geregelte Mindesthöhen welche auch in der Stvzo festgehalten sind! so z.B. die bereits angesprochenen Kennzeichenhöhen und Nebelscheinwerfer/Zusatzscheinwerferhöhen Zum Thema Lichtaustrittskante: Sind 50cm bis Oberkante Fahrbahn und kann unter §50 der Stvzo nachgelesen werden Und wie bereits erwähnt wurde, gilt das für Fahrzeuge die jünger sind als Bj 88. Bis Baujahr 88 darf diese Mindesthöhe unterschritten werden und für Fahrzeuge die nach 88 gebaut worden gilt 50cm! So und jetzt frag ich mich WER hier nen Scheiss erzählt und keine Ahnung hat X( Und was aus deiner Email hervorgehen soll, kapier ich irgendwie absolut ned. Das die Tieferlegung mit der Karosse und der Bereifung harmonieren muss, ist ja wohl klar. Und dieser Satz bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf die Mindesthöhe. Und wenn du heute ein Fahrwerk kaufst, dann sind die Mindesthöhen (7cm zu flexiblen Bauteilen und 11cm zu festen Bauteilen inkl. der 50cm Lichtaustrittskante) meist als Auflage für eine Eintragung vorhanden. Weißt du, ich finds ja echt mega peinlich. Machst hier nen Thread auf so nach dem Motto "hähä........ich weiß was was ihr ned wißt. ällerbätsch* und dann schmeißt mit so nem Dünnschiss um dich. Bevor du dir das nächste Mal die Mühe machst Emails zu schreiben und dir dann aus irgendwelchen Emails das rausliest was gar ned vorhanden ist und was du eigentlich hören willst, nimm dir lieber die Zeit und guck in die Stvzo. Oder noch besser..............vielleicht solltest einfach verstehen was dort geschrieben wird. So..........sorry, aber das mußte jetzt raus. Bei so nem Rotz platzt mir nämlich der Arsch! X( [/QUOTE]
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