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Tieferlegung wie tief darf man???????
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<p>[QUOTE="MatzeGolf2, post: 22912, member: 5905"]</p><p>Hallo Herr Pister,</p><p></p><p>die Tieferlegung kann nur mit allen anderen Maßnahmen -insbesondere mit den Felgen/der Bereifung- beurteilt werden. Insbesondere die Kontaktmöglichkeit mit der Karosserie/Kotflügel ist besonders zu beachten. Ob die Tieferlegung im Einzelfall gerade noch zulässig oder bereits schon unzulässig ist, kann deshalb verbindlich nur ein Sachverständiger bei einer Überwachungsorganisation wie z.B. TÜV, DEKRA usw. feststellen.</p><p></p><p>Beleuchtungen an Fahrzeugen sind mit ganz wenigen Ausnahmen immer bauartzulassungspflichtig. Hierbei kommt es auf den Einbau und nicht auf ein Einschalten nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an. Sollte die Unterbodenbeleuchtung keiner zugelassenen Bauart entsprechen und insbesondere das äußere Erscheinungsbild maßgeblich verändern, erlischt die Betriebserlaubnis. In jedem Fall liegt eine unvorschriftsmäßige Beleuchtung vor.</p><p></p><p>mfg</p><p></p><p>PHK Frank Matz</p><p>c/o Regierungspräsidium Freiburg</p><p>Landespolizeidirektion</p><p>Bissierstraße 1 - 79114 Freiburg i. B.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="MatzeGolf2, post: 22912, member: 5905"] Hallo Herr Pister, die Tieferlegung kann nur mit allen anderen Maßnahmen -insbesondere mit den Felgen/der Bereifung- beurteilt werden. Insbesondere die Kontaktmöglichkeit mit der Karosserie/Kotflügel ist besonders zu beachten. Ob die Tieferlegung im Einzelfall gerade noch zulässig oder bereits schon unzulässig ist, kann deshalb verbindlich nur ein Sachverständiger bei einer Überwachungsorganisation wie z.B. TÜV, DEKRA usw. feststellen. Beleuchtungen an Fahrzeugen sind mit ganz wenigen Ausnahmen immer bauartzulassungspflichtig. Hierbei kommt es auf den Einbau und nicht auf ein Einschalten nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an. Sollte die Unterbodenbeleuchtung keiner zugelassenen Bauart entsprechen und insbesondere das äußere Erscheinungsbild maßgeblich verändern, erlischt die Betriebserlaubnis. In jedem Fall liegt eine unvorschriftsmäßige Beleuchtung vor. mfg PHK Frank Matz c/o Regierungspräsidium Freiburg Landespolizeidirektion Bissierstraße 1 - 79114 Freiburg i. B. [/QUOTE]
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