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yorkaef
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- Mitglied seit
- 09.05.2012
- Beiträge
- 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag den 04.05. habe ich mit meinem PkW auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall gebaut. Als die Polizei am Unfallort ankam und der Unfall von beiden Parteien geschildert wurde, wurde ich als Schuldiger ausgemacht. Ich persönlich und auch viele andere mit denen ich darüber sprach konnten dies nicht nachvollziehen, darum erhoffe ich mir von Ihnen Aufklärung.
Dazu hier die Beschreibung des Unfalls.
Ich fuhr eine Straße entlang (jeweils eine Spur für Gegenverkehr und meine Richtung). Ich entschloss mich zu wenden (U-Turn), um auf dem Seitenstreifen der Gegenspur zu parken. Die Gegenspur war frei. Also setzte ich den Blinker links, bremste leicht, scherte ein paar Meter rechts raus (um den Bogen zu schaffen) und zog dann links rüber als das Auto hinter mir in mich hinein fuhr. Der Schaden bei mir war hinten links auf der Fahrerseite und bei dem anderen Auto vorne rechts. Der andere Beteiligte gab an, anzunehmen, dass ich auf den rechten Parkstreifen parken wolle.
Wir riefen die Polizei die mich sofort als Schuldig deklarierte. Ich finde dies merkwürdig, da ich nicht recht weiß wie ich mich anders hätte verhalten sollen, da diese Art von wenden ja grundsätzlich erlaubt ist und dort auch erlaubt war. Und ist hier bei die Geschwindigkeit des Anderen unerheblich? Denn es wurde nicht einmal der Bremsweg ausgemessen....
Zur Info noch: die Geschwindigkeitsbegrenzung war 50km/h und ich fuhr einen Corsa B der andere einen Golf.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
am Freitag den 04.05. habe ich mit meinem PkW auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall gebaut. Als die Polizei am Unfallort ankam und der Unfall von beiden Parteien geschildert wurde, wurde ich als Schuldiger ausgemacht. Ich persönlich und auch viele andere mit denen ich darüber sprach konnten dies nicht nachvollziehen, darum erhoffe ich mir von Ihnen Aufklärung.
Dazu hier die Beschreibung des Unfalls.
Ich fuhr eine Straße entlang (jeweils eine Spur für Gegenverkehr und meine Richtung). Ich entschloss mich zu wenden (U-Turn), um auf dem Seitenstreifen der Gegenspur zu parken. Die Gegenspur war frei. Also setzte ich den Blinker links, bremste leicht, scherte ein paar Meter rechts raus (um den Bogen zu schaffen) und zog dann links rüber als das Auto hinter mir in mich hinein fuhr. Der Schaden bei mir war hinten links auf der Fahrerseite und bei dem anderen Auto vorne rechts. Der andere Beteiligte gab an, anzunehmen, dass ich auf den rechten Parkstreifen parken wolle.
Wir riefen die Polizei die mich sofort als Schuldig deklarierte. Ich finde dies merkwürdig, da ich nicht recht weiß wie ich mich anders hätte verhalten sollen, da diese Art von wenden ja grundsätzlich erlaubt ist und dort auch erlaubt war. Und ist hier bei die Geschwindigkeit des Anderen unerheblich? Denn es wurde nicht einmal der Bremsweg ausgemessen....
Zur Info noch: die Geschwindigkeitsbegrenzung war 50km/h und ich fuhr einen Corsa B der andere einen Golf.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.