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Was die polizei so alles darf....
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<p>[QUOTE="tunerworld, post: 29212, member: 6028"]</p><p>Also, falsch was du sagst ist es nciht <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>zu 1.</p><p>Undzwar, das mit dem Ausweisen in <strong>Voller</strong> Dienstkleidung ist dem polizisten frei gestellt. Jenachdem wie er gelaunt ist, kann er seinen Polizei Ausweis vorzeigen, <strong>MUSS</strong> aber nicht!</p><p>Er muss erst, wenn er ein Zivil Polizist ist, ein Autobahn Polizist oder Unerkenntlich gekleidet ist. Aber wenn er in einem Streifenwagen ist, und in voller Dienstkleidung steht es jedem Polizisten frei seinen Ausweis vorzulegen. </p><p></p><p>zu 2.</p><p>Das mit der Mütze, da bestehe ich auch mit meinen erst 16 Jahren! Denn ansonsten nehme ich diesen für nicht ganz wahr. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>zu 3. Ich verstehe den Satz nicht:</p><p></p><p></p><p>Was meinst du damit??</p><p></p><p>Denn kontrollen darf man nicht verweigern, auser man ist dann mit der Strafe zufrieden <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite7" alt=":p" title="Stick out tongue :p" data-shortname=":p" /></p><p>Oder wie meintest du das?!</p><p></p><p>Und das mit dem Seitenfenster ist auch gut, siehste da habe ich auch was dazu gelernt <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Gruß Daniel R.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="tunerworld, post: 29212, member: 6028"] Also, falsch was du sagst ist es nciht ;) zu 1. Undzwar, das mit dem Ausweisen in [B]Voller[/B] Dienstkleidung ist dem polizisten frei gestellt. Jenachdem wie er gelaunt ist, kann er seinen Polizei Ausweis vorzeigen, [B]MUSS[/B] aber nicht! Er muss erst, wenn er ein Zivil Polizist ist, ein Autobahn Polizist oder Unerkenntlich gekleidet ist. Aber wenn er in einem Streifenwagen ist, und in voller Dienstkleidung steht es jedem Polizisten frei seinen Ausweis vorzulegen. zu 2. Das mit der Mütze, da bestehe ich auch mit meinen erst 16 Jahren! Denn ansonsten nehme ich diesen für nicht ganz wahr. ;) zu 3. Ich verstehe den Satz nicht: Was meinst du damit?? Denn kontrollen darf man nicht verweigern, auser man ist dann mit der Strafe zufrieden :P Oder wie meintest du das?! Und das mit dem Seitenfenster ist auch gut, siehste da habe ich auch was dazu gelernt ;) Gruß Daniel R. [/QUOTE]
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