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Scheusi
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- Mitglied seit
- 02.08.2005
- Beiträge
- 19
Hallo
Diskutiere schon seit paar Tagen mit Kollegen wann man die Nebler nutzen darf.
Einer hat mal mit nem Polizisten unterhalten und er hat ihm erzählt dass man sie nur beim Nebel und einer Sicht unter 50m nutzen darf. Meiner Ansicht nach stimmt das nur auf die Rückleuchte aber nicht auf die vorderen Zusatzleuchten.
Und genau hier ist der Punkt.. sind das Nebler oder Zusatzleuchten?
Habe irgendwo gelesen dass diese Leuten keine Blendkraft über 20m haben dürfen. Wenn sie diese Blendkraft nicht haben, dann versteh ich nicht warum der Betrieb dieser Leuchten nicht zulässig ist.
Finde irgendwie keinen Gesetzestext über die Frontleuchten.. nur für die Rückleuchte.
Wer hat welche Infos?
Gruss
Diskutiere schon seit paar Tagen mit Kollegen wann man die Nebler nutzen darf.
Einer hat mal mit nem Polizisten unterhalten und er hat ihm erzählt dass man sie nur beim Nebel und einer Sicht unter 50m nutzen darf. Meiner Ansicht nach stimmt das nur auf die Rückleuchte aber nicht auf die vorderen Zusatzleuchten.
Und genau hier ist der Punkt.. sind das Nebler oder Zusatzleuchten?
Habe irgendwo gelesen dass diese Leuten keine Blendkraft über 20m haben dürfen. Wenn sie diese Blendkraft nicht haben, dann versteh ich nicht warum der Betrieb dieser Leuchten nicht zulässig ist.
Finde irgendwie keinen Gesetzestext über die Frontleuchten.. nur für die Rückleuchte.
Wer hat welche Infos?
Gruss