M
Master
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 28.01.2005
- Beiträge
- 1.612
Videoaufzeichnung ohne Verdacht verstößt laut Karlsruher Richtern gegen das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" und ist somit rechtswidrig.
Alles Bußgeldbescheide, die auf solch einer Überwachung basieren sind somit hinfällig und dürfen nicht vollstreckt werden.
Alles Bußgeldbescheide, die auf solch einer Überwachung basieren sind somit hinfällig und dürfen nicht vollstreckt werden.