Unterbodenbeleuchtungen sind generell verboten, also allein der Anbau ist illegal. Soweit ichs weiß, war das Anfangs als die bei uns in Mode kamen, etwas anders. Man durfte se dran haben, aber ned während der Fahrt einschalten und diese durften dann nur mit angezogener Handbremse funktionieren oder wenn der Motor aus war.
Da es aber so Schlaumeier gab, die da nen Schalter fürn Dauerbetrieb dazwischen gehängt hatten, wurde dem Ganzen komplett die Zulassung entzogen.
Somit ist es für die Gesetzeshüter einfacher.
Es ist ja ned nur verboten weil andere Autofahrer damit abgelenkt werden könnten, sondern auch wegen der Splittergefahr der Röhre, was eine erhebliche Gefahrenquelle für den nachfolgenden oder entgegenkommenden Verkehr und für einen selber darstellt.
Auch wenn die Dinger nen E-Prüfzeichen haben oder ein netter TÜV-Mensch einem das eingetragen hat, heißt das noch lange nicht, das es legal ist. Bei der nächsten Polizeikontrolle kann schon Schluss mit lustig sein. Entweder gibts nur ne Mängelkarte oder euch wird die Karre stillgelegt, wenn der Polizist eine Gefahr für die Weiterfahrt sieht. Das ist nämlich sein gutes Recht, sobald er das für nötig hält. Und wenn einer schlechte Laune hat, ihm aufgemotzte Kisten eh auf die Zeiger gehn oder er nen großen Matz markieren will, dann wird er es schneller für nötig halten, als euch lieb ist.