Unfall beim Wende (U-Turn)

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yorkaef

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Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag den 04.05. habe ich mit meinem PkW auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall gebaut. Als die Polizei am Unfallort ankam und der Unfall von beiden Parteien geschildert wurde, wurde ich als Schuldiger ausgemacht. Ich persönlich und auch viele andere mit denen ich darüber sprach konnten dies nicht nachvollziehen, darum erhoffe ich mir von Ihnen Aufklärung.

Dazu hier die Beschreibung des Unfalls.
Ich fuhr eine Straße entlang (jeweils eine Spur für Gegenverkehr und meine Richtung). Ich entschloss mich zu wenden (U-Turn), um auf dem Seitenstreifen der Gegenspur zu parken. Die Gegenspur war frei. Also setzte ich den Blinker links, bremste leicht, scherte ein paar Meter rechts raus (um den Bogen zu schaffen) und zog dann links rüber als das Auto hinter mir in mich hinein fuhr. Der Schaden bei mir war hinten links auf der Fahrerseite und bei dem anderen Auto vorne rechts. Der andere Beteiligte gab an, anzunehmen, dass ich auf den rechten Parkstreifen parken wolle.

Wir riefen die Polizei die mich sofort als Schuldig deklarierte. Ich finde dies merkwürdig, da ich nicht recht weiß wie ich mich anders hätte verhalten sollen, da diese Art von wenden ja grundsätzlich erlaubt ist und dort auch erlaubt war. Und ist hier bei die Geschwindigkeit des Anderen unerheblich? Denn es wurde nicht einmal der Bremsweg ausgemessen....

Zur Info noch: die Geschwindigkeitsbegrenzung war 50km/h und ich fuhr einen Corsa B der andere einen Golf.


Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
 
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warst du denn noch auf deiner ursprünglichen spur oder hattest du schon auf den anderen fahrstreifen gewechselt?

was ich etwas seltsam finde, wie kann der andere fahrer behaupte, er dachte du wollest auf den rechte seitenstreifen wenn du links geblinkt hast?

wie genau war denn die strasse aufgebaut? war ein durchgezogener strich zu sehen?

ich persönlich seh den fall etwas zwiespältig. wenn auf der gegenüberliegenden seite keine einfahrt oder straße war sehe ich keine veranlassung warum du auf deiner spur bremst und auf den anderen fahrstreifen abbiegen willst. ich würde dir hier auf jeden fall eine teilschuld geben. ist aber nur meine persönliche meinung, bin kein polizist oder so.

sag doch mal genau wo das war, dann man man bei google maps mal schauen wie die strasse so aussieht.
 
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yorkaef

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Vielen Dank für deine Antwort.

warst du denn noch auf deiner ursprünglichen spur oder hattest du schon auf den anderen fahrstreifen gewechselt?
Ja, ich war noch auf der ursprünglichen Spur! Ich fuhr vorne weg, scherte kurz ein wenig nach rechts raus um dann wieder rüberzuziehen und wurde dann auf selbiger Spur gerammt von dem Fahrer hinter mir.

was ich etwas seltsam finde, wie kann der andere fahrer behaupte, er dachte du wollest auf den rechte seitenstreifen wenn du links geblinkt hast?
das ist der Grund wieso ich hier evtl. eine Teilschuld bei dem anderen Fahrer, denn aus seiner Sicht muss die Situation ja dann nicht klar gewesen sein weshalb er nicht hätte versuchen dürfen zu überholen. Allerdings behauptet er natürlich nicht gesehen zu haben, dass ich geblinkt habe. Ich weiß aber, dass ich geblinkt habe jedoch kann das wohl keiner bezeugen...

wie genau war denn die strasse aufgebaut? war ein durchgezogener strich zu sehen?
Es war eine Gerade Vorfahrtsstraße, die aber ca. 70m weiter eine Linkskurve hat aber an selbiger Stelle auch noch geradeaus weiter führt in eine weitere Straße (allerdings dann logischerweise keine Vorfahrt). Eine durchgezogene Linie gibt es dort allerdings nicht das wo ich wenden wollte, da ist diese unterbrochen!

wenn auf der gegenüberliegenden seite keine einfahrt oder straße war sehe ich keine veranlassung warum du auf deiner spur bremst und auf den anderen fahrstreifen abbiegen willst? ich würde dir hier auf jeden fall eine teilschuld geben.
ich wollte auf dem Seiten- bzw. Parkstreifen der anderen Straßenseite parken. Eine Schuld trage ich auf jeden Fall, ich habe ja laut Polizei die Sorgfaltspflicht beim Wenden außer acht gelassen (auch wenn mir das nicht bewusst war). Ich sehe meinen Fehler auch ein und sage nicht gar keine Schuld zu haben, denke eben nur, dass der Andere auch nicht unschuldig ist...
 
U

Unregistriert

Gast
hey,

also unter der tatsache, dass du nach rechts leicht ausgeschert bist würde ich auch vermuten, der hintermann dachte, du wolltest am rechten rand stehen bleiben, er fährt also weiter (blinker mal ausser achte gelassen) und plötzlich willst du tatsächlich nach links. unter dem aspekt würde ich fast auch sagen, dass den hintermann keine schuld trifft.

eventuell könnte aber der hintermann den sicherheitsabstand nicht eingehalten haben. allerdings wird das für dich ohne zeugen dann doch recht schwer. ist zwar ärgerlich für dich aber gut, da wirst du wahrscheinlich nicht viel machen können. ausser du gehst zu einem verkehrsrechtsanwalt und lässt dich da mal beraten. ich würde aber an deiner stelle die bittere pille schlucken und in den prozenten hochgestuft werden. und beim nächsten mal wirklich vorsichtiger sein beim wenden.
 
D

Deputey

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So wie du das geschildert hast sollten eigentlich beide gleich bestraft werden. Er hätte normalerweise gar nicht auffahren dürfen wenn er genug Abstand gehalten hätte. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
 
K

Krags

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Ich finds komisch, dass hier die Aussage "Ich dachte das.." einfach so hingenommen wird. Ist ein Blinker nicht mehr rechtsgültig?
Wäre kein Blinker gesetzt worden, würd ichs verstehen.
 
D

Deputey

Gast
Aber er ist zuerst nach rechts ausgeschert obwohl Blinker links. Daher war der hintere sicher verwirrt.

Andererseits, wenn er verwirrt ist, dann Fuss vom Gas und noch aufmerksamer sein. So jetzt betrachtet würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen.
 
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Unfall beim Wende (U-Turn)

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