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Unfall während der Probezeit - Welche Strafe kriegt man dafür?
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<p>[QUOTE="AB12398, post: 27377, member: 5975"]</p><p>Es sind ja hier jetzt schon verschiedene Meinungen. Du wirst es genau wissen wenn du einen Anwalt fragst, bzw. abwartest wie es weitergeht.</p><p></p><p>Ich habe in meiner Probezeit auch einen Unfall verursacht. Mir ist rein garnichts passiert. Keine Nachschulung, keine Strafe oder Punkte und eine Verlängerung der Probezeit gabs auch nicht. Damals war es so, dass die "Vergehen" in die Kategorien A und B geteilt wurden. Während der Probezeit durftest du wenn ich es jetzt nicht verwechsle, 1 mal Kategorie A oder zweimal B haben, bevor du zur Nachschulung musstest. Missachtung der Vorfahrt war damals A.</p><p></p><p>Bei meinem verschuldeten Unfall bin ich auf einer Bundesstrasse in ein Stauende gerast und 3 Autos waren dann reif für den Friedhof. Da es keine Verletzten gegeben hat, bin ich mit einer kostenpflichten Verwarungen, damals 70,00 DM hingekommen. Wären Unfallbeteiligte verletzt worden, hätte ich noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen.</p><p></p><p>Ich glaube bei Körperverletzung wäre die Nachschulung dann fällig gewesen. Dann hätte es auch eine Strafe gegeben. Was eine Nachschulung kostet weiss ich nicht.</p><p></p><p>Ebenso gab es früher die Regel, dass alles wo es nur Verwarungen gab (weniger 80 DM) hatte es keinen Einfluss. Bei Strafen und Punkten musste man zu Nachschulung.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="AB12398, post: 27377, member: 5975"] Es sind ja hier jetzt schon verschiedene Meinungen. Du wirst es genau wissen wenn du einen Anwalt fragst, bzw. abwartest wie es weitergeht. Ich habe in meiner Probezeit auch einen Unfall verursacht. Mir ist rein garnichts passiert. Keine Nachschulung, keine Strafe oder Punkte und eine Verlängerung der Probezeit gabs auch nicht. Damals war es so, dass die "Vergehen" in die Kategorien A und B geteilt wurden. Während der Probezeit durftest du wenn ich es jetzt nicht verwechsle, 1 mal Kategorie A oder zweimal B haben, bevor du zur Nachschulung musstest. Missachtung der Vorfahrt war damals A. Bei meinem verschuldeten Unfall bin ich auf einer Bundesstrasse in ein Stauende gerast und 3 Autos waren dann reif für den Friedhof. Da es keine Verletzten gegeben hat, bin ich mit einer kostenpflichten Verwarungen, damals 70,00 DM hingekommen. Wären Unfallbeteiligte verletzt worden, hätte ich noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen. Ich glaube bei Körperverletzung wäre die Nachschulung dann fällig gewesen. Dann hätte es auch eine Strafe gegeben. Was eine Nachschulung kostet weiss ich nicht. Ebenso gab es früher die Regel, dass alles wo es nur Verwarungen gab (weniger 80 DM) hatte es keinen Einfluss. Bei Strafen und Punkten musste man zu Nachschulung. [/QUOTE]
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